Leuben – ein geschichtsträchtiger Ort

Leuben – ein geschichtsträchtiger Ort

Leuben (b. Lommatzsch) wurde im Jahr 1069 das erste Mal urkundlich erwähnt. Leuben war ein Burgwart im Gau Dalemince. Solch ein Burgwart kann als Vorposten bei der Besiedlung der slawischen Gebiete betrachtet werden. In der ersten Erwähnung wurde der Ort als Luvine bezeichnet. Bereit sehr frühzeitig war Leuben auch ein Zentrum des kirchlichen Lebens. Eine Vielzahl der umliegenden Dörfer war, bzw. ist nach Leuben eingepfarrt. Die Leubener Marienkirche thront auf dem Kirchberg oberhalb des Ortes. Ihr Kirchturm ist eine nach allen Himmelsrichtungen weithin sichtbare Landmarke.

Leuben war lange Zeit als Gärtner- und Handwerkerdorf in der Lommatzscher Pflege bekannt. Die Zahl der Gartenbaubetriebe hat sich deutlich reduziert und auch die Vielfalt der Gewerke ist in den letzten Jahrzehnten immer weiter zurückgegangen. Trotzdem weist der Ort auch heute noch im Vergleich mit anderen Dörfern der Region eine recht breite Vielfalt auf.

Über Jahrhunderte hinweg unterstand Leuben der Grundherrschaft des Ritterguts Schleinitz. Daneben war Leuben verschiedenen staatlichen Verwaltungseinheiten zugeordnet. Neben dem Erb-Amt Meißen, dem Gerichtsamt Lommatzsch, der Amtshauptmannschaft Meißen ist es nun seit mehr als 60 Jahren der Landkreis Meißen, dem Leuben zugeordnet ist.

Die Gemeinde Leuben vergrößerte sich Mitte des 19. Jahrhunderts durch die Eingemeindung von Ketzergasse. Im Jahr 1935 wurden Raßlitz und Eulitz nach Leuben eingemeindet. Im Jahr 1974 erfolgte die Eingemeindung von Wahnitz. Im jahr 1993 schloss sich die Gemeinde Leuben mit der Gemeinde Schleinitz zur Gemeinde Leuben-Schleinitz zusammen. Heute ist Leuben ein Ortsteil der Stadt Nossen. Die Eingemeindung erfolgte im Jahr 2014.

Wer mehr über die verschiedenen Facetten der Geschichte Leubens erfahren möchte, dem sei unsere Dorfchronik empfohlen, an der momentan noch gearbeitet wird. Zur 950-Jahrfeier unseres Dorfes im September 2019 soll die Chronik für alle Interessierten gedruckt vorliegen. Bis dahin möchten wir Sie noch etwas auf die Folter spannen.